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MwSt. beim Bootskauf – was Du wissen musst

Wann fällt Mehrwertsteuer an, wann nicht? Gebrauchtboot privat vs. Händler, EU-MwSt.-Status, drittversteuertes Boot – die wichtigsten Regeln kompakt erklärt.

6 Minuten LesezeitStand: 2025-06

Die Mehrwertsteuer beim Bootskauf ist eines der meistdiskutierten Themen im Yachtmarkt – und eines der am häufigsten missverstandenen. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.

Grundregel: Wer zahlt, wann?

In Deutschland gilt: Privatpersonen erheben keine Umsatzsteuer. Ein Kauf zwischen zwei Privatpersonen ist daher steuerneutral – die MwSt. wurde bereits beim Erstkauf des Bootes entrichtet.

Kaufst Du dagegen von einem gewerblichen Händler, fallen in Deutschland 19 % Mehrwertsteuer an. Diese ist üblicherweise im Kaufpreis enthalten.

Gebrauchtboot mit MwSt.-Nachweis

Beim Kauf eines gebrauchten Bootes innerhalb der EU ist entscheidend: Hat das Boot seinen steuerrechtlich freien Verkehrsstatus? Das bedeutet, dass die Umsatz- oder Einfuhrumsatzsteuer irgendwann korrekt entrichtet wurde.

Der Nachweis erfolgt durch:

  • Die Originalrechnung des Erstkaufs mit ausgewiesener MwSt.
  • Eine amtliche Bestätigung (Finanzamt, Zoll) über die geleistete Steuerzahlung
  • Seit März 2024: bevorzugt das elektronische System „Proof of Union Status" (PoUS)

Nicht anerkannt werden: Beteuerungen von Privatpersonen, Flaggenzertifikate, Logbücher, Versicherungsbestätigungen oder Schiffspapiere.

Drittversteuertes Boot – Achtung!

Kommt ein Boot aus einem Nicht-EU-Land (Türkei, Norwegen, Schweiz etc.) oder aus einem steuerrechtlich außenstehenden Gebiet (Kanarische Inseln, französische Überseegebiete), gilt es als nicht EU-versteuert – selbst wenn der Eigner EU-Bürger ist.

In diesem Fall fällt beim Einführen in die EU Einfuhrumsatzsteuer an – in Höhe der jeweiligen nationalen MwSt. (in Deutschland 19 %).

Wichtig: Helgoland und die Kanarischen Inseln sind steuerrechtlich kein EU-Gebiet, obwohl sie politisch dazugehören. Ein dort gekauftes Boot ist nicht EU-versteuert.

Der „1985-Mythos"

Hartnäckig hält sich die Legende, Boote mit Baujahr vor 1985 seien von der MwSt.-Nachweispflicht befreit. Das stimmt nicht. Die EU-Richtlinie 2006/112/EG hat diese Regelung abgeschafft. Es gibt keine Verjährungsfrist mehr.

Kauf im EU-Ausland

Kaufst Du ein neues Boot von einem Händler in Frankreich und bringst es nach Deutschland, kann der Kauf dort steuerfrei gestellt werden – aber Du bist dann verpflichtet, die MwSt. in Deutschland selbst beim Finanzamt anzumelden. Steuerschuldner ist der Käufer, nicht der Händler.

Empfehlung: Kaufe nach Möglichkeit bei einem in Deutschland registrierten Händler. So gilt deutsches Vertragsrecht und die Übergabe erfolgt klar mit deutscher MwSt.

Ex-Charteryachten

Boote aus dem Charterbetrieb wurden oft als Betriebsmittel steuerfrei angeschafft. Beim Kauf als Privatperson wird MwSt. fällig – aber nur auf den aktuellen Zeitwert, nicht auf den ursprünglichen Neupreis. Je älter das Boot, desto geringer die Steuerlast.

Checkliste beim Kauf

  • ☐ MwSt.-Status des Bootes klären (EU-versteuert / drittlands-versteuert)
  • ☐ Originalrechnung oder PoUS-Nachweis vom Verkäufer anfordern
  • ☐ Bei Kauf von Privat: „Verkauf von Privat – keine USt. nach § 19 UStG" im Kaufvertrag vermerken
  • ☐ Bei Import aus Drittland: Zollstelle kontaktieren, Einfuhrumsatzsteuer einkalkulieren
  • ☐ Dokumente im Original an Bord aufbewahren, bei EU-Auslandsreisen beglaubigte Übersetzung
Hinweis: Dieser Artikel ist kein Rechtsrat. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Yachtrecht spezialisierten Anwalt oder Steuerberater.
MwSt.SteuerGebrauchtbootEU

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.